4. Das Regierungsstatthalteramt leitete das Gesuch der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 20. April 2023 an die Gemeinde Trubschachen zur Behandlung weiter. Die Gemeinde gab der Beschwerdegegnerin in der Folge mit Schreiben vom 24. April 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme. 5. Mit Schreiben vom 28. April 2023 wandte sich die Beschwerdeführerin an die Gemeinde und beantragte, es sei der Beschwerdegegnerin der Betrieb der Mobilfunkanlage mit 5G auf der Parzelle Nr. A.________ superprovisorisch zu verbieten und ein Betriebsverbot für 5G zu erlassen, bis das Baubewilligungsverfahren betreffend den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen rechtskräftig abgeschlossen sei.