3. Mit Eingabe vom 18. April 2023 reichte die Beschwerdeführerin beim Regierungsstatthalteramt Emmental ein Gesuch um superprovisorische Einstellung des 5G- Betriebs der Mobilfunkanlage sowie um Anordnung eines 5G-Betriebsverbots bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung ein. Unter Berufung auf einen Artikel in der Wochenzeitung für das Emmental und Entlebuch vom 6. April 2023 machte die Beschwerdeführerin geltend, die Mobilfunkanlage werde bereits mit 5G-Antennen betrieben, obwohl der Umbau der Mobilfunkanlage mit 5G-Antennen Gegenstand des hängigen Baubewilligungsverfahrens sei.