1. Auf der Parzelle Nr. A.________ (B.________, Trubschachen) befindet sich eine Mobilfunkbasisstation. Die Parzelle liegt gemäss dem Zonenplan der Einwohnergemeinde Trubschachen in der Landwirtschaftszone.1 Der Antennenmast wurde ursprünglich im Jahr 1991 vom Regierungsstatthalteramt Signau bewilligt. Am bestehenden Trägermast betreiben die Beschwerdegegnerin und die E.________ Sendeantennen für den Mobilfunkdienst. Zudem dient der bestehende Antennenmast der Kantonspolizei Bern zum Betrieb von Sendeantennen für das Sicherheitsfunknetz (Polycom).