1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Wiederherstellungsfrist gemäss Dispositiv-Ziff. 3.1. der angefochtenen Verfügung der Gemeinde Hilterfingen vom 16. Dezember 2022 wird von Amtes wegen neu angesetzt auf den 15. Dezember 2023. Im Übrigen wird die angefochtene Verfügung bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung