Die Beschwerdeführenden beantragen ausserdem, es seien das Gefälle und der Bachquerschnitt bis 3.0 m über der Bachsohle zwischen der E.________brücke und 100 m amont durch den Geometer aufzunehmen und anschliessend das Schwemmholzpotenzial und das Verklausungsrisiko neu zu beurteilen. Zudem sei eine nachvollziehbare hydraulische Berechnung des Hochwasserabflusses beim Durchlass und über der Brücke unter Einbezug des von den Beschwerdeführenden angebotenen Teilrückbaus einzuholen.