9. Beweisabnahme a) Die Beschwerdeführenden beantragen die Durchführung eines Augenscheins, weil die örtlichen Verhältnisse und insbesondere die Hochwassergefährdung nur so umfänglich erfasst und festgestellt werden könnten. Des Weiteren beantragen die Beschwerdeführenden eine Stellungnahme der A.________ AG, wie die von ihr angewendeten Intensitätskurven im Anhang A des Wasserbauvorprojekts in Relation zu dem Starkregen vom August 2022 und zu den 71 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 11 Bst. e