Auch aus diesen Gründen besteht kein Raum für eine Sistierung. Daran vermag auch der von den Beschwerdeführenden geltend gemachte erhebliche Vermögensverlust nichts zu ändern. Jeder Bauentscheid, sei es nun ein Bauentscheid mit kostenverursachenden Auflagen oder ein Bauabschlag, sowie jede Wiederherstellungsverfügung sind grundsätzlich mit Kostenfolgen für die Bauherrschaft verbunden. Da sich das Recht stets im Wandel befindet, kann nie ausgeschlossen werden, dass ein Entscheid oder eine Wiederherstellungsverfügung zu einem späteren Zeitpunkt anders ausfallen könnte.