Andererseits ist der Ausgang der Gesetzgebungsbestrebungen, insbesondere ob überhaupt eine Rechtsänderung erfolgt, noch ungewiss. Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat erst mit Abstimmungen vom 17. März 2022 und 6. Dezember 2022 beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Legt der Bundesrat der Bundesversammlung einen Erlassentwurf vor, ist nicht ausgeschlossen, dass der Entwurf von der Bundesversammlung oder allenfalls bei einer Referendumsabstimmung abgelehnt wird. Selbst wenn die Gesetzesänderung angenommen würde, ist deren Inkrafttreten zum heutigen Zeitpunkt gänzlich ungewiss. Auch aus diesen Gründen besteht kein Raum für eine Sistierung.