Massgebend ist deren Lage, wobei eine parzellenübergreifende, gebietsbezogene Sichtweise zu erfolgen hat. Die weisse Fläche ist der Nutzungszone zuzurechnen, von der sie im Wesentlichen umgeben wird.70 Der G.________weg zweigt vom U.________weg in Richtung Nordosten ab und führt mehrheitlich durch die Wohnzone 2 E2 und die Wohnzone 1 E1 bis zu den Wohnhäusern auf den Parzellen Nrn. H.________, B.________ und F.________. Der G.________weg ist in diesem Bereich