Einerseits sind diese Gesetzgebungsbestrebungen vorliegend nur beachtlich, soweit sich die Parzelle Nr. F.________ überhaupt ausserhalb der Bauzone befindet. Der G.________weg ist auf dem Zonenplan weiss eingezeichnet. Auf dem Zonenplan weiss eingezeichnete Strassenflächen bilden, soweit sie für einen anderen als für ihren spezifischen Zweck verwendet werden sollen, entweder Teil des Baugebiets oder Teil des Nichtbaugebiets. Es ist aufgrund objektiver Kriterien zu beurteilen, welchem Gebiet eine solche Fläche zuzurechnen ist. Massgebend ist deren Lage, wobei eine parzellenübergreifende, gebietsbezogene Sichtweise zu erfolgen hat.