Würde der Abbruch der umstrittenen Bauten durchgesetzt und die Standesinitiative anschliessend angenommen, würden sie einen erheblichen, nicht wiedergutzumachenden Vermögensverlust erleiden. Weil die Bauten schon seit 40 Jahren bestünden und auch bei einem Hochwasser kein Schadenspotenzial für Dritte vorhanden sei, sei das Verfahren oder zumindest die Durchsetzung des Abbruchs zu sistieren.