f) Wann der rechtswidrige Zustand für die Gemeinde erkennbar war, kann vorliegend offengelassen werden, da das zwingende öffentliche Interesse am Gewässer- sowie am Hochwasserschutz die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verlangt. Dass die Gemeinde seit 2017 Kenntnis vom Hochwasserschutz hat, jedoch erst im Dezember 2022 die Wiederherstellung verfügte, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich und vermag das zwingende öffentliche Interesse nicht aufzuwiegen. Es liegt zudem auf der Hand, dass die Gemeinde zunächst verschiedene Massnahmen prüfen lassen musste und nicht sofort die Wiederherstellung verfügen konnte.