Die A.________ AG hat mehrere Massnahmen überprüft und verworfen (Geschieberückhalt, Abbruch und Neubau der Brücke, wegspülbare Brücke, Vergrösserung des Abflussquerschnittes, Umbau der Baute in einen offenen Unterstand). Die von den Beschwerdeführenden vorgeschlagene Nutzungsbeschränkung wäre kaum kontrollierbar bzw. für die Baupolizeibehörde mit unverhältnismässigem Kontrollaufwand 60 Vgl. die Beschwerdeantwortbeilage Nr. 2, S. 33 sowie pag. 6 der Vorakten 61 Vgl. pag. 6 der Vorakten 62 Vgl. die Beschwerdeantwortbeilage Nr. 3, S. 2 63 Vgl. die Beschwerdeantwortbeilage Nr. 3