Die Ausführungen der A.________ AG erscheinen insgesamt nachvollziehbar. Aus den Ausführungen der A.________ AG geht klar hervor, dass die gesamte Baute auf dem brückenartigen Übergang zu entfernen ist und ein «Teilrückbau» nicht genügt. Das Verklausungsrisiko ist nicht nur auf die Baute an sich, sondern auch auf das Schwemmholzpotenzial und den in der Baute gelagerten Inhalt zurückzuführen. Inwiefern die Baute aus losen Elementen besteht und wie weit diese bei einem Hochwasser allenfalls in Einzelteile zerfallen würden, kann daher offen bleiben. Die A.____