Das Einzugsgebiet sei klein und die Vorwarnzeit für eine Alarmierung extrem kurz. Der Unterstand könne bei einem Ereignis nicht rechtzeitig geleert und das Fahrzeug nicht rechtzeitig weggebracht werden.62 In ihrer Stellungnahme vom 16. Januar 2023 bestätigt die A.________ AG, dass beim E.________ ein grosses Schwemmholzpotenzial bestehe, mit Treibgut zu rechnen sei und der Durchlass ungenügend und daher mit einer teilweisen oder vollständigen Verklausung zu rechnen sei. Es sei wahrscheinlich, dass die Rückwand des Schopfes einem Aufstau nicht standhalten und ganz oder teilweise versagen würde.