Des weiteren muss davon ausgegangen werden, dass auf einer neuen Brücke kein Unterstand für Fahrzeuge genehmigt würde. - Eine wegspülbare Brücke ist keine zu empfehlende Massnahme, da die Gefahr flussabwärts verlagert wird (Verklausungsrisiko). - Der Abflussquerschnitt des bestehenden Durchlasses kann aus statischen Gründen nicht vergrössert werden. Ein Umbau des Schopfes als offener Unterstand wäre zwar realisierbar. Da aber die Vorwarnzeit bei Hochwasserereignissen im vorliegenden Einzugsgebiet sehr klein ist, besteht die Gefahr, dass Schopfinhalte zu einer Brückenverklausung flussabwärts führen.60