e) Der Abbruch des Autounterstandes mit Abstellraum ist ohne Weiteres zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes geeignet. Zudem kann durch einen Abbruch die Verklausungsgefahr bei einem Hochwasser verringert werden. Weiter ist vorliegend weder dargetan noch ersichtlich, dass der Abbruch des Autounterstandes mit Abstellraum und die Entsorgung des Baumaterials weder besonders arbeits- noch kostenaufwändig ist. Mit Blick auf die wichtigen öffentlichen Interessen ist den Beschwerdeführenden der Abbruch zumutbar. Gemäss der Aktennotiz vom 1. Oktober 2020 und dem Vorprojekt Hochwasserschutz Hilterfingen, Wasserbauplan Hünibach, Cholerengrabe und Chelligrabe der A.___