In ihren Schlussbemerkungen vom 1. Juni 2023 ergänzt die Gemeinde, das private Interesse am Erhalt der umstrittenen Baute sei dem öffentlichen Interesse klar unterzuordnen. Da in den vergangenen Jahrzehnten unzählige Personalwechsel stattgefunden hätte, sei es schwierig, baurechtswidrige Tatbestände festzustellen. Hinzu komme, dass die Baute weder im Grundbuch eingetragen noch aufgrund ihrer Lage gut einsehbar sei.