In ihrer Stellungnahme vom 1. Mai 2023 ergänzen die Beschwerdeführenden, im Wasserbauvorprojekt werde explizit zwischen Schopf und Unterstand differenziert. Es werde zudem festgehalten, dass dem Schutzziel Genüge getan werden könne, wenn der Schopf zurückgebaut werde. Die Rückwände der Baute würden aus lose angebrachten Eternittafeln und kleinformatigen Holz- und Fensterelementen bestehen, weshalb diese in kleinere Stücke zerfallen und das Verklausungsrisiko gering sei. Die Beschwerdeführenden führen weiter aus, auf Basis der von der Gemeinde eingereichten Dokumente sei ein Hochwasser nicht gänzlich ausgeschlossen. Sie seien deshalb bereit, die Holzwände (Seiten- und Rückwand) des Schopfs