Hinzu komme, dass der Autounterstand keine öffentlichen Interessen tangiere. Die im RPG statuierten Ziele und Handlungsgrundsätze wie beispielsweise die haushälterische Nutzung des Bodens und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet seien nicht mehr betroffen als vorher. Das gelte auch für den Gewässerschutz, zumal aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gewässerrevitalisierung und ökologische Aufwertung in diesem Bereich langfristig unmöglich seien. Die Ziele des Hochwasserschutzes liessen sich gemäss Aktennotiz der A.________ AG vom 1. Oktober 2020 auch ohne Abbruch erreichen. Der Abbruch sei unverhältnismässig und die Schutzziele mit milderen Massnahmen erreichbar.