Aus den öffentlich einsehbaren Karten geht weiter hervor, dass der E.________ sein Einzugsgebiet im Wald hat und das Gebiet ein gewisses Gefälle aufweist. Auf den von den Beschwerdeführenden eingereichten Fotos erscheinen der Durchlass und die Überströmöffnung beim brückenartigen Übergang über den E.________ ausserdem eher klein. Es erscheint daher plausibel, dass bei Gewitter und Starkregen beim E.________ ein Verklausungsrisiko besteht. Kommt es zu einer Verklausung, werden unter anderem die Anwohnerinnen und Anwohner des G.________wegs 13, 15 und 17 gefährdet, die für den Zugang zu ihren Wohnhäusern auf den Übergang angewiesen sind.