Die Einschätzungen der K.________ AG sowie der A.________ AG, die über Fachwissen in den Bereichen Wasserbau und Hochwasserschutz verfügen, sind mit Blick auf die vorhandenen Akten insgesamt plausibel und nachvollziehbar. Auf den von den Beschwerdeführenden eingereichten Fotos ist ersichtlich, dass im Autounterstand und im Abstellraum diverse Gegenstände gelagert sind, die von einem Hochwasser mitgerissen werden könnten.56 Auch das Wasserbauvorprojekt enthält Fotos.