Der bestehende Schopf müsse rückgebaut werden um die Gefahr zu beheben, dass er im Ereignisfall zerlegt und flussabwärts transportiert werde und dort zu erhöhter Verklausungsgefahr führe. Mit dem Abbruch könnten die Hochwasserrisiken, insbesondere die Verklausungsgefahr flussabwärts, ausgehend vom Schopf behoben werden. Beim Verzicht auf einen Abbruch des Schopfs verbleibe die Verklausungsgefahr flussabwärts für das Siedlungsgebiet beim O.________weg. Bei einem Umbau des Schopfs in einen offenen, hindernisfrei durchströmbaren Unterstand sei zusätzlich ein Notfallkonzept zu erstellen, damit die Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich entfernt würden. Die Vorwarnzeit sei aber sehr kurz.