__ AG vom 15. März 2022 zum Hünibach als Gefahrenpotential aufgeführt. Bei Hochwasser bestehe die grosse Gefahr, dass Teile der Baute und/oder deren Inhalts flussabwärts verfrachtet und bei den zahlreichen Brücken weiter unten zu Verklausungen führen würden. Dies würden auch die von den Beschwerdeführenden zu den Akten gereichten Fotos aufzeigen. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass wassergefährdende Stoffe im Schopf gelagert würden, die im Ereignisfall zur Gewässerverschmutzung führen könnten. Intensive Niederschläge wie im August 2022 hätten gezeigt, dass jederzeit mit örtlichen Hochwasserereignissen gerechnet werden müsse.