Dass die Strasse nördlich an eine Bauzone angrenze, vermöge daran nichts zu ändern. Massgebend sei die unmittelbare Umgebung der Strasse. Zudem liege der Schopf im Gewässerraum. Eine allenfalls mit Bewilligung 34 Baureglement der Gemeinde Hilterfingen vom 29. Oktober 2013, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 9. Oktober 2014 11/26 BVD 120/2023/2