Die Gemeinde führt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 20. Februar 2023 aus, anstelle des ursprünglich bewilligten Autounterstandes aus Holz stehe heute eine vollständig neue Baute mit Stahlträger, Rundholzsparren und einer Abdeckung aus Wellblecheternit. Es handle sich um ein zweiteiliges Gebäude. Auf der einen Seite befinde sich ein offener PW-Unterstand, auf der anderen ein umwandeter Abstellraum. Der Schopf sei nie bewilligt worden. In ihren Schlussbemerkungen vom 1. Juni 2023 wiederholt die Gemeinde, dass die strittige Baute nie baubewilligt worden sei.