Zwingende öffentliche Interessen können eine Wiederherstellung auch noch nach 30 Jahren rechtfertigen, insbesondere wenn Polizeigüter im engeren Sinn betroffen sind, wie die Sicherheit und Gesundheit von Personen.25 In seinem Urteil 1C_22/2019, 1C_47/2019 vom 6. April 2020, E. 15 (nicht publiziert in BGE 146 II 304) hat das Bundesgericht eine nachträgliche Baubewilligung einer Baute im Gewässerraum verweigert und im Zusammenhang mit der Wiederherstellung darauf hingewiesen, dass eine Wiederherstellung noch nach Ablauf von 30 Jahren verlangt werden könne.