dazugehörigen Anhänge sind weder in den Vorakten enthalten, noch wurden sie den Beschwerdeführenden zugestellt. Der Entwurf zum Wasserbauvorprojekt beurteilt nicht nur das Gefahrenpotential des Durchlasses E.________, sondern legt auch dar, weshalb alternative Massnahmen zu einem Rückbau des Schopfes verworfen worden seien.18 Zwar hat die Gemeinde den Beschwerdeführer bereits am 1. April 2020 informiert, dass wegen dem Hochwasserschutz der Schopf abgebrochen werden soll. Zudem hat die Gemeinde den Beschwerdeführenden am 22. Dezember 2020 die Aktennotiz der A.________ AG vom 1. Oktober 2020 abgegeben, die ebenfalls von einem Gefahrenpotenzial des Schopfes ausgeht.