So führt die Gemeinde aus, dass der Autounterstand mit Abstellraum nicht im öffentlichen Interesse sei. Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführenden die Wiederherstellungsverfügung sachgerecht anfechten konnten. Schliesslich erwähnt die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung den Entwurf zum Wasserbauvorprojekt der A.________ AG vom 15. März 2022. Dieser Entwurf sowie die 14 BGE 142 II 218 E. 2.8.1; Michel Daum, a.a.O., Art. 21 N. 9 bis 11 15 Ruth Herzog, a.a.O., Art. 108 N. 21 und 39 16 Vgl. pag. 3 der Vorakten 17 Vgl. pag. 12 der Vorakten