Die Gemeinde entgegnet in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 20. Februar 2023, die Beschwerdeführenden würden zu Unrecht die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend machen. Sie habe ihnen bereits am 1. April 2020 mitgeteilt, dass eine Baute ohne Baubewilligung vorliege, die wohl entfernt werden müsse. Am 8. Dezember 2020 habe sie den Beschwerdeführenden 7 Organisationsreglement 2016 der Gemeinde Hilterfingen, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 10. August 2015 8 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14 9 Gewässerschutzverordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201)