Mit Instruktionsverfügung vom 4. Mai 2023 erteilte das Rechtsamt der Gemeinde Gelegenheit, eine korrekt unterzeichnete Beschwerdevernehmlassung einzureichen. Am 9. Mai 2023 reichte die Gemeinde die Beschwerdevernehmlassung erneut ein, unterzeichnet durch die Präsidentin sowie den Sekretär der Bau- und Planungskommission. Sie ist damit korrekt unterzeichnet. Den Beschwerdeführenden ist dadurch kein Nachteil entstanden.