b) Die Beschwerdevernehmlassung der Bau- und Planungskommission der Gemeinde Hilterfingen vom 20. Februar 2023 ist lediglich durch den Bauverwalter unterzeichnet. Gemäss Anhang 1 zum Organisationsreglement der Gemeinde Hilterfingen7 haben sowohl die Präsidentin oder der Präsident als auch die Sekretärin oder der Sekretär der Bau- und Planungskommission zu unterzeichnen. Die Beschwerdevernehmlassung vom 20. Februar 2023 ist somit nicht korrekt unterzeichnet, wobei es sich um einen verbesserungsfähigen Mangel handelt. Mit Instruktionsverfügung vom 4. Mai 2023 erteilte das Rechtsamt der Gemeinde Gelegenheit, eine korrekt unterzeichnete Beschwerdevernehmlassung einzureichen.