Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde hat am 1. Juni 2023 Schlussbemerkungen eingereicht. Mit Schlussbemerkungen vom 5. Juni 2023 teilten die Beschwerdeführenden mit, die Eingabe der Gemeinde vom 9. Mai 2023 enthalte keinerlei Inhalte, die in irgendeiner Form geeignet sein könnten, die Richtigkeit ihrer Ausführungen sowohl in der Beschwerde vom 16. Januar 2023 als auch in der Stellungnahme vom 1. Mai 2023 in Frage zu stellen. Sie halte daher an ihren Rechtsbegehren und Beweisanträgen explizit fest. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.