4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte mit Verfügung vom 23. Januar 2023 die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 20. Februar 2023 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gesuche um Verfahrenssistierung seien abzuweisen. Als Beilage reichte die Gemeinde eine Stellungnahme der A.________ AG vom 17. Februar 2023 sowie den Entwurf des Vorprojektes zum Hochwasserschutz Hilterfingen vom 9. Dezember 2020 ein.