3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 17. Januar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Die Verfügung der Baukommission Hilterfingen vom 16.12.2022 sei aufzuheben oder im Sinne unserer Erwägungen neu zu verfügen. 3. Eine allfällig verfügte Wiederherstellungsfrist ist auf 6 Monate nach Eintreten der Rechtskraft der Verfügung anzusetzen. Eventualantrag: Das Verfahren sei zu sistieren, bis die eidgenössischen Räte über die Standesinitiative des Kantons Wallis vom 22.03.2022 Beschluss gefasst haben.