_ besteht. 1967 errichtete der damalige Grundeigentümer einen 3.75 m langen und 2.50 m breiten Autounterstand auf dem brückenartigen Wegabschnitt. Die Gemeinde erteilte am 24. Januar 1968 die nachträgliche Baubewilligung für einen 3.75 m langen und 2.50 m breiten «provisorischen Unterstand» aus Holz für einen Personenwagen unter der Bedingung, dass kein fester Bau erstellt werden dürfe.