Da die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 2 lediglich als Grundeigentümerin und Vermieterin betroffen ist, ist die Bedeutung der Streitsache als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheinen Parteikosten von pauschal CHF 5000.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) als angemessen.