Auf den Luftbildern von Swisstopo ist er etwa ab 2007 gut erkennbar. Er wird seither regelmässig als Autoabstell- und Lagerplatz genutzt. Die Fünfjahresfrist von Art. 46 Abs. 3 BauG ist seit langem abgelaufen. Zwingende öffentliche Interessen für eine Wiederherstellung nach so langer Zeit sind nicht erkennbar. Insbesondere wird die Verkehrssicherheit nicht tangiert und es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Nutzung als Lager- und Abstellplatz aus Gründen des Ortsbildschutzes untersagt werden müsste.