Im Baugesuch wurde die Erschliessung (Zufahrt, Abstellplatz sowie rechtliche Sicherung) als bestehend bezeichnet. In den Baugesuchsplänen ist eine Zufahrt ab der E.________strasse und ein Vorplatz auf der Ostseite des Gebäudes als bestehend eingetragen. Am 14. Februar 2001 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung für den Neubau einer Holzschnitzelheizung mit Installations- und Lagerraum auf Parzelle Nr. O.________ (Gebäude 1c). Gegenstand der Bewilligung bildete eine Terrainaufschüttung samt befestigtem Vorplatz zwischen Westfassade und Strasse.