Was den Kiesplatz und die befestigte Fläche auf dem Grundstück Nr. O.________ nordöstlich der Gebäude Nr. 1a und 1c betrifft, lässt sich den Baubewilligungsakten Folgendes entnehmen: Am 4. April 1984 erteilte die Gemeinde eine kleine Baubewilligung für den Ausbau des bestehenden Lagerraums, den teilweisen Abbruch der Sockelpartie sowie den Einbau von zwei neuen Türen im bestehenden Gebäude Nr. 111 A (heute 1a) auf dem Grundstück Wimmis Gbbl. Nr. O.________. Im Baugesuch wurde die Erschliessung (Zufahrt, Abstellplatz sowie rechtliche Sicherung) als bestehend bezeichnet.