d) Der Beschwerdeführer verlangt, die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, das Lagern und dauerhafte Abstellen von Material und Fahrzeugen auf den Aussenflächen der Grundstücke Wimmis Nrn. O.________ und V.________ per sofort und dauerhaft zu unterlassen, soweit es sich dabei nicht um bewilligte Park- und Lagerflächen handle. Die baupolizeiliche Anzeige bezog sich in dieser Hinsicht nur auf das Grundstück Nr. O.________. Es daher fraglich, ob der Beschwerdeführer mit seinem Begehren überhaupt zu hören ist, soweit es das Grundstück Nr. V.________ betrifft. Dies kann jedoch mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen offengelassen werden.