willigt wurden. Dem Gewerbebetrieb kommt daher in dem Umfang, wie er von der H.________ AG betrieben wurde, Besitzstand nach Art. 3 BauG zu. Angaben zum Personalbestand sind in den Baubewilligungsakten nicht enthalten. Den Eingaben der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2 lässt sich jedoch entnehmen, dass der Personalbestand wechselhaft war und dass zwischen 1996 und 2017 stets zwischen fünf bis zehn AHV-pflichtige Personen sowie drei bis sechs nicht AHV-pflichtige Personen (Lernende, Pensionierte) und oftmals noch ein bis zwei Tem- porär-Angestellte für die H.________ arbeiteten. Im November 2008 waren es beispielsweise 12 Personen.