d) Soweit der Beschwerdeführer mit seinem modifizierten Rechtsbegehren Ziffer 3 beantragt, der Beschwerdegegnerin sei per sofort zu verbieten, die P.________- und/oder E.________strasse für gefährliche Manöver durch betriebseigene Fahrzeuge und Lieferantenfahrzeuge sowie für Warenumschläge, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, zu nutzen, ist Folgendes festzuhalten: Mit diesem Rechtsbegehren werden neue, in der angefochtenen Verfügung nicht beurteilte Fragen aufgeworfen.