Soweit der Beschwerdeführer in seinem modifizierten Rechtsbegehren Ziffer 2 beantragt, die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, das Lagern und dauerhafte Abstellen von Material und Fahrzeugen auf den Aussenflächen der Grundstücke Wimmis Nrn. O.________ und V.________, soweit es sich dabei nicht um bewilligte Park- und Lagerflächen handle, per sofort und dauerhaft zu unterlassen, ist auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde grundsätzlich einzutreten (vgl. Erwägung 3 d).