Er teilte insbesondere mit, dass die Rechtsbegehren 1.1 und 1.2, die sich auf die baupolizeiliche Anzeige an das Regierungsstatthalteramt bezogen hätten, gegenstandslos geworden seien. Zudem präzisierte er das Rechtsbegehren 1.3, das sich auf das Beschwerdeverfahren bezieht, wie folgt: «Hauptbegehren 7/17 BVD 120/2023/29 1. Die Ziffer 1 der Verfügung der Baupolizeibehörde Wimmis vom 6. April 2023 sei aufzuheben.