Mit Eingabe vom 20. Juni 201 teilte der Beschwerdeführer mit, dass sich einzelne Parteien aus den Vergleichsgesprächen zurückgezogen hätten, weshalb eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit nicht möglich sei. Mit Eingabe vom 21. Juni 201 teilten auch die Beschwerdegegnerin und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 1 mit, dass die Vergleichsgespräche definitiv gescheitert seien. Mit Eingabe vom 21. Juni 201 reichte die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 2 Schlussbemerkungen ein und teilte ergänzend mit, dass die Vergleichsverhandlungen gescheitert seien.