Damit sei erstellt, dass an der P.________strasse bereits seit über 50 Jahren dauernd ein Heizungs- und Sanitärbetreib bestehe. Bis zur Intervention des Beschwerdeführers im Jahr 2022 seien niemals Reklamationen von Nachbarn, der Gemeinde oder der Schule eingegangen. Es treffe nicht zu, dass erst die Beschwerdegegnerin die Aussenflächen der Parzellen Nrn. O.________ und V.________ als Lagerund Abstellplatz für Material und Fahrzeuge genutzt habe. Bereits die H.________ AG habe ihr Material an verschiedenen Orten auf dem Areal gelagert und ihre Fahrzeuge, Anhänger und Container auf den Aussenplätzen abgestellt. Auch unter der H._