7. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 6. Juli 2023 beantragt die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 2, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Sie macht insbesondere geltend, L.________, der Vater der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2, bzw. Grossvater von M.________, habe die Liegenschaft Wimmis Gbbl. Nr. V.________ im Jahr 1964 erworben Das Wohnhaus auf dieser Parzelle sei 1964, die Werkstatt 1969 bewilligt worden. Spätestens ab der Fertigstellung der Werkstatt habe L.________ dort seinen Heizungsund Sanitärbetrieb betrieben. 1980 sei der Eintrag der H.________ AG im Handelsregister mit Domiziladresse am heutigen Standort erfolgt.