Die H.________ AG sei gemäss Handelsregistereintrag von 1980 bis 2018 an der P.________strasse 3 in Wimmis domiziliert gewesen. Geschäftsführer sei L.________ gewesen, der Vater der heutigen Grundeigentümerinnen resp. Grossvater von M.________, dem Geschäftsführer der Beschwerdegegnerin. Der Geschäftsbetrieb von L.________ habe bereits seit Mitte der 1960er-Jahre an diesem Standort bestanden. Die beiden Grundstücke hätten L.________ gehört und er sei es auch gewesen der 1964/65 das Wohnhaus mit Garage (Gebäude Nr. 2) und 1969 die Werkstatt (Gebäude Nr. 2a) auf dem Grundstück Wimmis Gbbl. Nr. V.________ erbaut habe.