Der F.________ sei per sofort zu untersagen, die P.________- und/oder E.________strasse für den Warenumschlag zu verwenden; 1.3.4. Die Verfügung vom 06. April 2023 sei auch an die Grundeigentümerinnen der Grundstücke Wimmis Nrn. O.________ und V.________ zu adressieren; 1.3.2. Im Übrigen sei die Verfügung vom 06. April 2023 zu bestätigen; 1.3.6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.»